Archiv für 22. März 2010

OLG Frankfurt a. M.: Haftgrund Verdunkelungsgefahr (verneint)

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 26.06.2009, Az. 1 Ws 58/09 – Red. Leitsätze:

  1. Da sämtliche Taucherhelme, die Gegenstand des Haftbefehls sind, bereits sichergestellt sind, kann der Beschuldigte auf diese Beweismittel nicht einwirken und damit die Ermittlung der Wahrheit erschweren.
  2. Da Untersuchungshaft keine Beugehaft ist und der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, sich zur Sache einzulassen, darf Verdunkelungsgefahr nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Beschuldigte das Versteck der Beute nicht preisgibt

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