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OLG Frankfurt a. M.: Haftgrund Verdunkelungsgefahr (verneint)
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 26.06.2009, Az. 1 Ws 58/09 – Red. Leitsätze:
- Da sämtliche Taucherhelme, die Gegenstand des Haftbefehls sind, bereits sichergestellt sind, kann der Beschuldigte auf diese Beweismittel nicht einwirken und damit die Ermittlung der Wahrheit erschweren.
- Da Untersuchungshaft keine Beugehaft ist und der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, sich zur Sache einzulassen, darf Verdunkelungsgefahr nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Beschuldigte das Versteck der Beute nicht preisgibt