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BGH: Der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und Begleitern dringend verdächtig – Haftbefehl jedoch aufgehoben
BGH, Beschluss vom 23.12.2009 – StB 51/09 – Das ehemalige “RAF”-Mitglied Verena Becker befindet sich seit August 2009 wegen des Vorwurfs der Mittäterschaft an der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback und seinen Begleitern in Untersuchungshaft. Auf ihre Beschwerde hat der 3. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl aufgehoben. Er hält Verena Becker zwar der Beihilfe zu diesem Anschlag für dringend verdächtig, sieht jedoch keinen für die Anordnung von Untersuchungshaft zwingend erforderlichen Haftgrund.
OLG Düsseldorf: Fall Kassandra – Beschuldigter bleibt in Untersuchungshaft
18.11.2009 – Fall “Kassandra”: Oberlandesgericht verwirft weitere Beschwerde – Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat im Fall “Kassandra” die weitere Beschwerde der Verteidigerin des Beschuldigten verworfen. Der Beschuldigte bleibt daher weiterhin in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte soll am 14.09.2009 gegen 17.45 Uhr in Velbert die neunjährige Geschädigte “Kassandra” mit einem Stein verletzt, das Kind dann in einen Gullyschacht verbracht und nach Auflegen des Gullydeckels dort in einer lebensgefährdenden Lage zurückgelassen haben (Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung).