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BGH: Verfahren gegen Strafverteidiger wird neu verhandelt
BGH, Urteil vom 27.03.2009 – 2 StR 302/08 – (Beleidigung e. Richters; Verdachts der Beihilfe zur Falschaussage) – Das Landgericht Trier hat den Angeklagten, einen heute 77jährigen Rechtsanwalt, wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte sich der Angeklagte in einem Schreiben an einen sich in Untersuchungshaft befindenden Mandanten in herabsetzender und ehrverletzender Weise über einen Vorsitzenden Richter des Landgerichts geäußert. Der Brief war im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung des Haftraums des Mandanten aufgefunden und beschlagnahmt worden.