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BGH: Der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und Begleitern dringend verdächtig – Haftbefehl jedoch aufgehoben
BGH, Beschluss vom 23.12.2009 – StB 51/09 – Das ehemalige “RAF”-Mitglied Verena Becker befindet sich seit August 2009 wegen des Vorwurfs der Mittäterschaft an der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback und seinen Begleitern in Untersuchungshaft. Auf ihre Beschwerde hat der 3. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl aufgehoben. Er hält Verena Becker zwar der Beihilfe zu diesem Anschlag für dringend verdächtig, sieht jedoch keinen für die Anordnung von Untersuchungshaft zwingend erforderlichen Haftgrund.